AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Urdl.Partner KEG
Stand: 17.12.2015

1. Allgemeines
1.1
Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten ausnahmslos für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens.
1.2
Nebenabreden, Vertragsänderungen sowie mündliche Zusagen unseres Personals Bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, unterfertigt durch unsere vertragsbefugten Organe, sofern sich dadurch irgendeine Verpflichtung für uns ergibt.
1.3
Allgemeine Geschäfts- oder sonstige Vertragsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur infolge deren ausdrücklicher Vereinbarung. Mit der Bestellung oder dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung unterwirft sich der Käufer ausdrücklich unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mit Ausnahme der unwirksamen Bestimmungen im übrigen rechtsverbindlich.

2. Preise
2.1
Die in unseren Angeboten, Preislisten und sonstigen Werbeschriften angeführten Preise gelten als freibleibend und verstehen sich ab Warenlager. Unsere Preise gelten unter Gewerbetreibenden exklusive Unsatzsteuer. Eventuell auftretende Kosten für Urheberrechts-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte werden gesondert verrechnet und sind - soweit nicht anders vereinbart - nicht in den Preisen für Produkte der Urdl.Partner KEG eingeschlossen.
2.2
Sofern nicht im Einzelfall Preise zugesagt oder vereinbart wurden, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

3. Vertragsabschluss
3.1
Der Käufer kann die gewünschten Waren oder Dienstleistungen mündlich oder schriftlich bei Urdl.Partner KEG ordern. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat oder ein dementsprechender Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde oder eine Lieferung abgesandt wurde.
3.2
Im Falle eines Rücktrittes vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, uns allenfalls angefallene Produktions- und Fracht- oder Transportkosten zu ersetzen.

4. Lieferung von Waren und Durchführung von Dienstleistungen/Waren
4.1
Die Lieferfrist beginnt erst mit dem nachweislichen Zugang des Auftrags durch den Auftraggeber. Unsere Lieferfristen sowie Fristen zur Erstellung und Durchführung von Dienstleistungen werden nur nach den voraussichtlichen Liefermöglichkeiten angegeben und sind daher unverbindlich.
4.2
Unsere Lieferverpflichtung wird durch Ausfolgen der Ware an den Auftraggeber oder beendete Durchführung der Dienstleistung erfüllt. Eine Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers durch eine von uns auszuwählende Versandart.
4.3
Wir sind berechtigt, Lieferungen und Dienstleistungen zurückzuhalten, falls der Auf- traggeber Rechnungen aus früheren Käufen und Dienstleistungsgeschäften nicht fristgerecht beglichen hat. Von einer Lieferung der Ware oder Dienstleistung kann weiters abgesehen werden, wenn Bedenken über die Zahlungsfähigkeit des Vertrags- partners oder Käufers bestehen, oder wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens beantragt worden ist.
4.4
Anspruch auf Schadenersatz gegen uns infolge Rücktritts vom Vertrag, Nichterfüllung oder Lieferverzug besteht nur bei grobem Verschulden, der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1.
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Eingehende Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung angerechnet.
5.2
Werden Schecks angenommen, so geschieht dies ausnahmslos zahlungshalber. Dies gilt auch im Falle von Forderungsabtretungen. Einziehungs-, Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
5.3
Für alle nicht in bar erfolgten Zahlungen, wie etwa durch Banküberweisung oder mittels Scheck, wird als schuldbefreiender Zahlungszeitpunkt ausdrücklich der Tag des Einlangens des Rechnungsbetrages auf unserem auf der Rechnung angegebenen Kontovereinbart. Eine nicht in bar erfolgte Zahlung gilt bei uns erst dann als eingelangt, wenn wir vom Erhalt der Zahlung verständigt worden sind und uns der Zahlungsbetrag unwiderruflich auf unser Konto gutgeschrieben wurde. Eine nicht in bar erfolgte Zahlung gilt daher frühestens zwei Werktage nach Ausstellung der Kontoauszüge durch die konto-führende Bank und Zustellung der Kontoauszüge an uns als eingegangen, es sei denn, wir erhalten auf Kosten des Käufers durch unsere Bank früher ein Zahlungsaviso. Das Risiko für die Dauer des Überweisungsweges und den Überweisungsvorgang bis zum Einlangen auf unser Konto trägt der Käufer bzw. Vertragspartner.
5.4
Tritt mangels Zahlung einer bereits fälligen Rechnung Verzug ein oder erhalten wir Nachricht über eine ungünstige Vermögenslage des Käufers, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von gewährten Zahlungszielen oder hereingenommenen Schecks. Darüber hinaus sind wir nach unserer Wahl berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen oder Dienstleistun- gen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder unter Geltendmachung unseres Schadens vom Vertrag zurückzutreten.
5.5
Bei, wenn auch unverschuldetem, Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 14 % zu begehren. Weiters ist der Käufer verpflichtet, uns im Verzugsfall alle dadurch entstandenen Spesen, insbesondere Mahnspesen und Eintreibungskosten, auch. jene eines gewerblichen Inkassounternehmens zu ersetzen.

6. Gewährleistung - Rückgaberecht
6.1.
Bei angeerkannten Mängeln, nachweislich verursacht durch Urdl.Partner KEG, sind wir berechtigt, einen uns fristgerecht bekanntgegebenen Mangel nach unserer Wahl zu beheben, die mangelhafte Ware oder Dienstleistung zur Gänze oder teilweise auszutauschen, oder eine Preisminderung zu gewähren.
6.2
Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
6.3
Ein Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Behandlung der Ware zurückzuführen ist. Ein Gewährleistungsanspruch ist außerdem ausgeschlossen, wenn außer dem Käufer dritte Personen oder unauthorisierte Personen die Ware bearbeitet oder den Mangel zu beheben versucht haben.
6.4.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

7. Schadenersatz
7.1
Wir haften bei vermieteten und verkauften Waren für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nur insofern, als uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7.2
Bei anerkannten technischen Mängeln, nachweislich verursacht durch Urdl.Partner KEG, sind wir berechtigt, einen uns fristgerecht bekanntgegebenen Mangel nach unserer Wahl zu beheben, die mangelhafte Ware oder Dienstleistung zur Gänze oder teilweise auszutauschen, oder eine Preisminderung zu gewähren.
7.3
Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kauf-preises in unserem Eigentum. Dies gilt auch bei der Übergabe von Ware gegen Scheck bis zu dessen Einlösung.
8.2
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht termingemäß nach, so sind wir berechtigt auch ohne Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, sowie die sofortige Rückgabe der Ware zu begehren.

9. Schutzrechte
9.1
Mit dem Verkauf oder der Vermietung unserer Produkte und Waren gehen die damit verbundenen Rechte wie insbesondere Patent-, Marken-, Musterschutz-, Urheber- und sonstige Rechte nicht auf den Auftraggeber über.
9.2
Eventuell auftretende Kosten für Urheberrechts-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte werden gesondert verrechnet und sind - soweit nicht anders vereinbart - nicht in den Preisen für Produkte von Urdl.Partner KEG. eingeschlossen.
9.2
Für die Abführung von eventuell anfallenden Kosten der AKM, hat der Auftraggeber selbst zu sorgen. Durch die AKM entstandene Zahlungsforderungen können bei Urdl.Partner KEG. nicht geltend gemacht werden.

10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht der Stadt Salzburg, Österreich.